Die offene Ganztagsschule umfasst Bildungs- und Betreuungsangebote grundsätzlich an mindestens vier Unterrichtstagen (Montag bis Donnerstag) je Schulwoche im Anschluss an den stundenplanmäßigen Unterricht.
Eingerichtet sind Kurzgruppen der Schülerbetreuung bis 14 Uhr (OGS-Kurzgruppe) bzw. bis 16 Uhr (OGS-Langgruppe).
Die Angebote der OGTS im Zeitraum bis 16 Uhr sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen grundsätzlich kostenfrei.
Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler zur OGS erfolgt durch die Eltern für das gesamte Schuljahr verbindlich. Es besteht die Möglichkeit zur Mittagsverpflegung.